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IMPRESSUM

DSIGNVIBES

Inga Tamar & Andreas Prüller GbR
Unterratherstraße 101
40468 Düsseldorf
Tel. +49 162. 1361518
E-Mail andreas@dsignvibes.de

UST-ID-NR. DE326057331

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

‍01. GELTUNGSBEREICH

01.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und Leistungen zwischen der Agentur DSIGNVIBES I Tamar & Prüller GbR (nachfolgend „DSIGNVIBES“) und deren Kunden.

01.2. DSIGNVIBES erbringt Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geeschäfts-bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wennDSIGNVIBES diese schriftlich anerkannt hat.


02. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

02.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung für die Leistungen und Werke vonDSIGNVIBES grundsätzlich nach vorherigem Angebot. Die im entsprechenden Angebot vereinbarten Beträge werden vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt. Bereits die Entwicklung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

02.6. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten und der Leistungsumfang unverändert bleiben.

02.2. Auslagen und Nebenkosten sind DSIGNVIBES gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie technische Nebenkosten, insbesondere Produktions- und Vervielfältigungskosten (z. B. Shooting-Requisiten, oder Social-Media-Tools), Hostinggebühren sowie GEMA-Gebühren, etc. separat abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.

02.3. Externe rechtliche Prüfungen oder Markenrecherchen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Gegenstand des Angebots von DSIGNVIBES. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, handelt es sich um gesondert zu beauftragende und zu bezahlende Zusatzleistungen.

02.4. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, fällt eine dem Aufwand angemessene Vergütung für DSIGNVIBES an.

02.5. Die Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass DSIGNVIBES spätestens 14 Tage nach Fälligkeit über den jeweils in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei DSIGNVIBES. Die Vergütung ist nach Abnahme der Leistung oder der Teilleistungen wie nachstehend aufgeführt sofort fällig.

2.6.Bei Zahlungsverzug kann DSIGNVIBES die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, das heißt Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. beanspruchen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.


03. ANGEBOT / VERTRAGSSCHLUSS

03.1. Angebote von DSIGNVIBES besitzen eine Gültigkeit von 3 Wochen nach Ausstellungsdatum.

03.2. Auf Basis des Angebots erteilt der Kunde schriftlich den Auftrag. Jede Änderung des Auftrags ist durch den Auftraggeber schriftlich niederzulegen und bedingt ein neues Angebot durch DSIGNVIBES.

03.3. Der Vertragsschluss erfolgt mit der schriftlichen Annahmeerklärung von DSIGNVIBES gegenüber dem Auftraggeber. Die wesentlichen Vertragsinhalte werden hierbei in der Annahmeerklärung von DSIGNVIBESzusammengefasst.


04. GEHEIMHALTUNG / DATENSPEICHERUNG

04.1. DSIGNVIBES verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die aufgrund des Auftrags übermittelt werden, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen etc., zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten des Auftraggebers) und im Rahmen des Vertrages erstellte Leistungen von DSIGNVIBES elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.


05. ABLAUF VON AUFTRÄGEN

05.1. Grundsätzlich erfolgt die Vertragsabwicklung auf Basis des Briefings durch den Auftraggeber. Wird das Briefing mündlich erteilt, übermittelt DSIGNVIBES dem Auftraggeber umgehend eine schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing). Diese ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

05.2. Nach Abschluss der Briefing-Phase erarbeitet DSIGNVIBES ein Konzept / eine Strategie oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Entwurf / Entwürfe (Anzahl je nach vorangegangener Absprache). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster anfordern. Die Korrekturaufwände dürfen dabei insgesamt nicht mehr als einen halben Arbeitstag (vier Stunden) in Anspruch nehmen. Darüber hinausgehende Korrekturen berechnet DSIGNVIBES nach aktuellem Stundensatz und Zeitaufwand.

05.3. Im Rahmen des Auftrags genießt DSIGNVIBES Gestaltungsfreiheit, solange der Auftraggeber keine konkreten Vorgaben diesbezüglich macht.

05.4. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird vonDSIGNVIBES nicht geschuldet.


06. FREMDLEISTUNGEN / UNTERAUFTRAGNEHMER

06.1. DSIGNVIBES ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DSIGNVIBES die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

06.2.  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in DSIGNVIBES’ Namen und Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, DSIGNVIBES im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

06.3.  Zur Erbringung der Leistungen hat DSIGNVIBES das Recht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.


07. FREIGABE / ABNAHME

07.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text und für damit ggf. verbundene rechtliche Risiken.

07.2. Die Abnahme hat schnellstmöglich zu erfolgen, spätestens 5 Arbeitstage nach Fertigstellung des Auftrags. Wenn DSIGNVIBES nach Ablauf von 5 Arbeitstagen keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt die Leistung als abgenommen und wird in Rechnung gestellt, soweit DSIGNVIBES den Auftraggeber zuvor zur Abnahme aufgefordert hat.

07.3. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge die Kündigung des Auftrags, behält DSIGNVIBES den Vergütungsanspruch.


08. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS

08.1. Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er DSIGNVIBES alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

08.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und ggf. notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

08.3. Der Auftraggeber stellt DSIGNVIBES von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DSIGNVIBES stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.


09. LIEFERTERMINE / VERZUG / TEILLEISTUNGEN

9.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich (i.d.R. per Zeitplan) festzuhalten bzw. zu bestätigen. Abgabetermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

9.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von DSIGNVIBES angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.3. Sofern wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.

9.4. Im Fall des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber infolge des Leistungs- bzw. Lieferungsverzugs nachweislich berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen oder wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


10. URHEBERRECHTE / NUTZUNGSRECHTE / EIGENWERBUNG

10.1. Sämtliche Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei DSIGNVIBES, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ohne die ausdrückliche Einwilligung von DSIGNVIBES dürfen Leistungen und Werke, einschließlich der Agentur- und Urheberkennzeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

10.2. Alle Beratungs- und Kreativleistungen, Konzepte und Ideen gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen DSIGNVIBES die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. Jede Nachahmung – auch von Teilen der Arbeiten – ist unzulässig.

10.3. Unsere Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.

Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

10.4. DSIGNVIBES ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z. B. Keynote, Indesign, Photoshop) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

10.5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte sowie Mehrfachnutzungen bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und DSIGNVIBES und sind vergütungspflichtig.

10.6. Die Veröffentlichung der Arbeiten von DSIGNVIBES ist nur mit Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt DSIGNVIBES zum Schadensersatz. Ohne Nachweis stehtDSIGNVIBES ein Zuschlag von 100% auf das vereinbarte bzw. das übliche Nutzungshonorar zu.

10.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

10.8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag das Eigentum von DSIGNVIBES.

10.9. DSIGNVIBES erstellt in der Regel für jeden Auftrag individuelle Strategien, Konzepte, Designs. Typische Gestaltungsstile (z. B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z. B. bestimmte Fotos) werden aber zwangsläufig immer wieder von DSIGNVIBES für Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Auftraggeber hieran auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von DSIGNVIBES (bzw. deren Subunternehmern) erstellten Arbeit ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.

10.9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DSIGNVIBES in Veröffentlichungen über das Produkt (z. B. Impressum der Webseite, Presseberichte o. ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt DSIGNVIBES zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei DSIGNVIBES nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

10.9.2. DSIGNVIBES darf die von ihr erstellten Werbemittel zeitlich unbeschränkt – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen, auf der eigenen Webseite sowie auf der von ihr zu zwecken der Eigenwerbung verwendeten Onlineplattformen (Behance ect) unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht umgesätzte Entwürfe verbleiben beiDSIGNVIBES.


11. HAFTUNG / FREISTELLUNG

11.1. Die Haftung von DSIGNVIBES beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Bezug auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten), haftet DSIGNVIBES zudem für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich jedoch in diesen Fällen der Höhe nach auf den Auftragswert, soweit dadurch der vorhersehbare typischerweise eintretende Schaden abgedeckt ist. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung von DSIGNVIBES ausgeschlossen. Insoweit haftet DSIGNVIBES insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangenen Gewinn, Rufschädigung und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn DSIGNVIBES den Auftraggeber vor Durchführung einer Werbemaßnahme auf damit verbundene rechtliche Risiken hingewiesen hat und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf einer unveränderten Durchführung der Werbemaßnahme besteht, haftet DSIGNVIBES nicht für daraus entstehende Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

11.3. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen von DSIGNVIBES.

11.4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn DSIGNVIBES mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.

DSIGNVIBES bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.


12. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / SALVATORI- SCHE KLAUSEL / SONSTIGES

12.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

12.4. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

STREITBEILEGUNG

Informationen zur Online-Streitbeilegung

 

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen (Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) § 36 VSBG). Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, welche aus Online-Kaufverträgen erwachsen, ergeben. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Tamar & Prüller GbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, bei dieser Schlichtungsstelle an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

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